Neubau
Wer heute ein neues Gebäude errichtet muss die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) einhalten. Die EnEV begrenzt den max. zulässigen Primärenergiebedarf und den spezifischen Transmissionswärmeverlust. Die Grenzen sind jedoch abhängig vom Gebäude.
Die Berechnung der zulässigen Höchstwerte des Energieverbrauchs und der Mindestanforderungen an den Dämmstandard erfolgt über ein Referenzgebäude. Dazu wird neben dem geplanten Gebäude parallel ein zweites Gebäude in gleicher Größe und Ausrichtung gerechnet. Für dieses zweite sogenannte Referenzgebäude sind Kennwerte für Bauteile und Anlagenteile definiert.
Der Energieverbrauch des geplanten Neubaus darf rechnerisch den Verbrauch des Referenzgebäudes nicht überschreiten.
Doch man kann heute Wohnhäuser bauen, die wesentlich weniger Energie verbrauchen als nach EnEV vorgeschrieben. Solche Häuser werden vom Staat über die KfW-Förderbank durch zinsgünstige Darlehen gefördert.
Es gibt hier das KfW-Effizienzhaus 70, das KfW-Effizienzhaus 55 und demnächst auch das KfW-Effizienzhaus 40. Zudem werden so genannte Passivhäuser gefördert.
Für die Förderung eines KfW-Effizienzhaus 70 bedeutet dies z.B., dass der Primärenergiebedarf nur 70% vom zulässigen Höchstwert betragen darf. Analog gilt dies für die anderen Effizienzklassen.
Der Zinssatz für die verschiedenen Neubaustandards ist jeweils gleich. Für das Effizienzhaus 55 gibt es zusätzlich 5% Tilgungszuschuss, für das Effizienzhaus 40 und Passivhaus jeweils 10%. Die Höhe des Darlehens beträgt max. 50.000 € pro Wohneinheit. Weitere Informationen finden Sie unter Fördermöglichkeiten.
Erreicht werden diese Ziele durch eine bessere Dämmung der Gebäudehülle und durch effiziente Heizsysteme.
Bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs spielt auch der verwendete Energieträger (Brennstoff) eine große Rolle. So hat zum Beispiel das Heizöl, bevor es im Heizöltank Ihres Hauses angelangt ist, schon Energie verbraucht. Und zwar für die Förderung, den Transport und in der Raffinerie. Deshalb wird jeder Energieträger mit einem Faktor umgerechnet, der diesen Umstand berücksichtigen soll. Dabei wird nur der nicht erneuerbare Anteil berücksichtigt.
Beispiele:
- Heizöl: 1,1
- Ergas: 1,1
- Strom: 2,6
- Holzpellets: 0,2
Passivhaus
Gefördert wird ein Passivhaus wie ein KfW-Effizienzhaus 40. Allerdings erfolgt die Berechnung nicht nach dem Rechenverfahren der EnEV, sondern nach einer Berechnungsmethode, die vom Passivhausinstitut in Darmstadt entwickelt wurde.
Ein Passivhaus darf definitionsgemäß nicht mehr als 15 kWh pro m² und Jahr an Heizenergie verbrauchen. Zusätzlich darf der gesamte Primärenergieverbrauch nicht mehr als 120 kWh/(m²a) betragen, wobei beim Passivhaus anders als bei der EnEV auch der Haushaltsstrom mit berücksichtigt wird. Nur für Heizung und Warmwasser ist der Primärenergiebedarf auf 40 kWh/m² und Jahr begrenzt.
Für die Heizung entspricht dies einem Verbrauch von umgerechnet 1,5 Liter Heizöl pro Quadratmeter. Wer sich näher mit dem Thema beschäftigen will, der findet weitere Informationen auf der Internetseite vom Passivhausinstitut.
Gemeinsam mit meiner Frau habe ich ein solches Passivhaus gebaut und wir fühlen uns sehr wohl darin.
Und so sieht es aus.
Für die Interessierten hier ein paar Eckdaten:
- Errichtet in Holz-Ständer-Bauweise
- Dämmung mit Zellulose insgesamt 6 to
- Wohnfläche 176 m², voll unterkellert
- Zentrale Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung
- Lüftungsgerät Fabrikat „Paul“ Typ „Thermos“ 200 DC
- U-Wert Außenwand 0,11 W/m²K
- U-Wert Fenster 0,8 W/m²K
- Verbrauch für Heizung in einem für unsere Region normalen Winter vier Ster Holz
- Solaranlage für die Warmwasserbereitung, falls dies nicht ausreicht Nachheizung mit Durchlauferhitzern
- Ergebnis bei der Blower Door Messung 0,3 [1/h]
Neben den oben genannten Haustypen gibt es eine Vielzahl von Kombinationen und Bezeichnungen, die sich zum Teil auch in diese Kategorien einordnen lassen, wie z.B. Solarhaus, Sonnenhaus (sehr interessantes Konzept), 3 Liter Haus, 5 Liter Haus, Energiesparhaus oder Niedrigenergiehaus. Einige können genau definiert werden, andere Begriffe dienen nur der Werbung und versprechen mehr als dahinter steckt. Ein schlechtes Beispiel, was ich vor kurzem gelesen habe, ist ein so genanntes „Energiesparhaus nach EnEV.“ Das sagt nichts anderes aus, als dass das Gebäude nur den Standard erfüllt, den der Gesetzgeber ohnehin vorschreibt. Deshalb Vorsicht mit wohlklingenden Begriffen aus der Werbung.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Für alle Neubauten seit dem 01.01.2009 gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, kurz EEWärmeG. Darin ist geregelt, dass ein Neubau eine bestimmte Menge der Energie für Heizung und Warmwasser aus erneuerbaren Energien gewinnen muss. Dies kann z. B. durch eine Solaranlage erfolgen. Da es zur Einhaltung dieses Gesetzes eine Vielzahl von Möglichkeiten und Ersatzmaßnahmen gibt, ist dafür immer eine Beratung sinnvoll.