Qualifikationen

Norbert Keil
Dipl.-Ing. (FH)

geb. 1965,
Staatlich geprüfter Techniker für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
Diplomingenieur (FH) Bauingenieurwesen

Zusatzqualifikationen für Energieberatung

Zugelassen für folgende Förderprogramme:

  • BAFA Vor-Ort-Beratung
  • KfW-Förderprogramme für Neubau und energetische Sanierung für Wohn- und Nichtwohngebäude

Zusatzqualifikation für Wertermittlung

  • Von der IHK Regensburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
  • Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Beleihungswert (geprüft durch die Sprengnetter Akademie)
  • Ehrenamtliches Mitglied des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Schwandorf

Die Ausbildung zum Sachverständigen erfolgte beim Institut für Sachverständigenwesen IFS Köln und der Sprengnetter Akademie Sinzig.


Was bedeutet öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Was den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auszeichnet und damit Ihr Vorteil als Auftraggeber ist, geht bereits aus der Eidesformel der Vereidigung hervor, die wie folgt lautet:

„Sie schwören, dass Sie die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und die von Ihnen angeforderten Gutachten entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werden….“

Als Auftraggeber können Sie sich auf die wichtigsten Vorteile verlassen, d.h. dass Ihr Gutachten unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch erstattet wird. Gerade die Juristen legen darauf besonderen Wert und bevorzugen deshalb Sachverständige, die öffentlich bestellt und vereidigt sind.

Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Im Grunde kann sich jeder der glaubt, ausreichend Sachverstand zu besitzen, auch Sachverständiger nennen.

Bei „öffentlich bestellten SV“ werden die besondere Sachkunde und die persönliche Eignung eingehend geprüft. Das bestellende Organ (bei mir die IHK Regensburg) überwacht den Sachverständigen und prüft alle 5 Jahre, ob die Bestellungsvoraussetzungen noch erfüllt sind und ob der Sachverständige seinen Wissensstand durch laufende Weiterbildung auf einem aktuellen Stand hält.