Fördermöglichkeiten

Förderung der Energieberatung

Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, wird eine so genannte „Vor-Ort-Beratung“ bezuschusst. Mit der Vor-Ort-Beratung erhalten Sie ein umfangreiches „Energiegutachten“ über Ihr Gebäude, bestehend aus:

  • Umfassende Bestandsaufnahme aller Bauteile
  • Bestandsaufnahme der Heizung und Warmwasserbereitung
  • Feststellung des Verbrauchs und des Nutzerverhaltens
  • Berechnung des Normbedarfs und Abgleich mit dem tatsächlichen Verbrauch
  • Feststellung wo Verluste auftreten und wie sie sich verteilen
  • Aufzeigen von Sanierungsvorschlägen mit Berechnung der möglichen Einsparung und Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Zusammenfassung der Einzelergebnisse
  • Empfehlung für das weitere Vorgehen
  • Fördermöglichkeiten

Folgende Voraussetzungen müssen für einen Zuschuss erfüllt sein:

  • Das Gebäude muss zu mehr als 50 % zu Wohnzwecken genutzt sein
  • Der Bauantrag muss vorm dem 31. Jan. 2002 erfolgt sein.

Der Zuschuss beträgt für:

  • Wohngebäude mit 1 und 2 Wohneinheiten                800,- €
  • Wohngebäude mit 3 und mehr Wohneinheiten       1.100,- €

Den Antrag stellt der Berater für Sie. Der Zuschuss, der direkt an den Berater bezahlt wird, wird von der Rechnung des Beraters gekürzt. Für Sie als Kunde ist damit kein Aufwand verbunden.

Die Kosten für ein Ein- bzw. Zweifamilienwohnhaus liegen bei ca. 1.200,- € je nach Schwierigkeitsgrad, zuzüglich MWSt. und abzüglich Zuschuss.

Preise für größere Gebäude auf Anfrage.

Weitere Details zum Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ finden Sie auf der Internetseite des BAFA.

 

Förderung durch KfW für Neubauten

Neubauten können durch die KfW-Förderbank durch zinsgünstige Darlehen gefördert werden. Dabei wird unterschieden zwischen einem KfW-Effizienzhaus 55, einem KfW-Effizienzhaus 40 oder einem KfW-Effizienzhaus 40 Plus. Allen gemeinsam ist der max. Darlehensbetrag von 100.000,- € je Wohneinheit (ab 1. April 2016).

Die Zinssätze sind abhängig von der gewählten Laufzeit des Darlehens. Der Zinssatz ist für Alle Effizienzhäuser gleich. Es gibt jedoch unterschiedliche Tilgungszuschüsse (Stand 1. Apri 2016):

- KfW-Effizienzhaus 55  =        5 % der Darlehenssumme
- KfW-Effizienzhaus 40  =       10 % der Darlehenssumme
- KfW-Effizienzhaus 40 Plus =  15 % der Darlehenssumme

Die aktuellen Zinssätze finden Sie hier.

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Dazu benötigen Sie von einem Energieberater einen rechnerischen Nachweis. Der Energieberater muss in der Liste www.energie-effizienz-experten.de eingetragen sein.

 

Förderung durch die KfW für Altbauten

Für die Sanierung von Altbauten (Bauantrag vor dem 01.02.2002) ist die Förderung seit dem 01.01.2010 umgestellt.

Das Programm nennt sich „Energieeffizient Sanieren“. Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • A) Sanieren zum KfW-Effizienzhaus oder
  • B) Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen

 

A) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus wird unterschieden zwischen dem

  • KfW-Effizienzhaus 55
  • KfW-Effizienzhaus 70
  • KfW-Effizienzhaus 85
  • KfW-Effizienzhaus 100
  • KfW-Effizienzhaus 115
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal

Beim KfW-Effizienzhaus 100 muss das Gebäude nach der Sanierung den energetischen Standard eines Neubaus erreichen, beim KfW-Effizienzhaus 85 darf das sanierte Gebäude nur noch 85 % des gesetzlich zulässigen Höchstwertes eines Neubaus verbrauchen (Berechnungsgrundlage ist die Energieeinsparverordnung EnEV Stand 2014).

Der Förderhöchstbetrag beträgt für die Sanierung zum Effizienzhaus 100.000,- € pro bestehender Wohneinheit nach der Sanierung.

Für alle Varianten gibt es neben einem zinsgünstigen Darlehen einen Tilgungszuschuss. D. h., ein Teil der Darlehenssumme braucht nicht zurück gezahlt werden. Der Tilgungszuschuss beträgt, jeweils bezogen auf die Summe der förderfähigen Investitionskosten, bei

  • KfW-Effizienzhaus 55 = 27,5 %
  • KfW-Effizienzhaus 70 = 22,5%
  • KfW-Effizienzhaus 85 = 17,5 %
  • KfW-Effizienzhaus 100 = 15,0 %
  • KfW-Effizienzhaus 115 = 12,5 %
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal = 12,5%

Bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern und bei Eigentumswohnungen besteht die Möglichkeit statt eines Darlehens einen Zuschuss zu beantragen.

Es sind folgende Zuschussbeträge möglich:

  • KfW-Effizienzhaus 55 = 30 % (max. 30.000,- € pro Wohneinheit)
  • KfW-Effizienzhaus 70 = 25 % (max. 25.000,- € pro Wohneinheit)
  • KfW-Effizienzhaus 85 = 20 % (max. 20.000,- € pro Wohneinheit)
  • KfW-Effizienzhaus 100 = 17,5% (max. 17.500,- € pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 115 = 15 % (max. 15.000,- € pro Wohneinheit)
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal = 15 % (max. 15.000,- € pro Wohneinheit)

Jeweils bezogen auf die Summe der maximal förderfähigen Investitionskosten in Höhe von 100.000,- € pro Wohneinheit. Bei geringeren Investitionskosten wird auch der Zuschuss entsprechend geringer. 

Für diese Sanierungsvarianten benötigen Sie immer einen rechnerischen Nachweis durch einen Energieberater.

 

B) Sanierung mit Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen

Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen oder Kombinationen:

  • Dämmen der Außenwände
  • Einbau neuer Fenster
  • Dämmen des Daches oder der obersten Geschossdecke
  • Dämmen der Kellerdecke
  • Dämmen von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume
  • Dämmen von Innenwänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mindestens der Klasse B

Bei den Einzelmaßnahmen sind Mindeststandards einzuhalten. Hierzu ist auf der Internetseite der KfW-Förderbank ein Merkblatt erhältlich. (www.kfw.de)

Die Einzelmaßnahmen können frei kombiniert werden. Der max. Förderbetrag für Einzelmaßnahmen und Kombinationen beträgt 50.000,- € je Wohneinheit nach der Sanierung.

Die Antragstellung für ein Darlehen erfolgt direkt über die Hausbank. Dafür ist eine Bestätigung eines Energieberaters erforderlich. Nach Durchführung der Maßnahme muss die Einhaltung der Mindeststandards durch Rechnungen belegt und von einem Energieberater bestätigt werden.

Wird ein Darlehen beantragt, gibt es zusätzlich zum günstigen Zinssatz einen Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 % der Darlehenssumme.

Auch für Einzelmaßnahmen ist es möglich statt eines Darlehens einen Zuschuss zu erhalten. Dies gilt aber nur für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser oder Eigentumswohnungen.

Als Zuschussbetrag sind 10 % der förderfähigen Summe, jedoch nicht mehr als 5.000,- € pro Wohneinheit, möglich.

Zum 1. April 2016 gibt es neue Produkte bei der Förderung von Einzelmaßnahmen.
Neu eingeführt wurden ein Heizungs- und/oder Lüftungspaket. Für die Umsetzung eines diese Pakete gibt es statt 10 % Zuschuss 15% oder in der Darlehensvariante statt 7,5 % Tilgungszuschuss 12,5 %.

Alle Details zu den Programmen können im Internet auf der Seite der KfW-Förderbank nachgelesen werden.

 

Förderung von Biomasse und Solaranlagen

Solaranlagen und Biomassekessel wie Pelletskessel, Holzvergaserkessel oder Hackschnitzelanlagen können derzeit unter bestimmten Voraussetzungen durch das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, gefördert werden. Bei Anlagen über 100 kW über die KfW-Förderbank im Programm „Erneuerbare Energien“.

Bei den Solaranlagen wird künftig zwischen Anlagen bis 40 m² Kollektorfläche und Anlagen über 40 m² Kollektorfläche unterschieden.

Die größeren Anlagen werden dann nicht über das BAFA, sondern über die KfW-Förderbank im Programm „Erneuerbare Energien“ gefördert (Stand 15.05.2007).

Für die Förderung durch das BAFA ist neu, dass der Zuschussantrag in einem so genannten vereinfachten Verfahren nicht mehr vor, sondern erst nach Erstellung der Anlage zu stellen ist. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Fertigstellung eingereicht werden.

Wer sich darüber detailliert informieren möchte, der kann dies am besten auf der Internetseite des BAFA tun.